PKV-Öffnungsaktion nun auch für Beamtenanwärter!

Beamte können als Ergänzung zur Beihilfe, die sie vom Staat im Krankheits- oder Pflegefall erhalten, in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen passgenau ergänzenden Krankenversicherungsschutz wählen. Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktionen für Beamte“ seit mehr als 10 Jahren einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Für diese „Aufnahmegarantie in die PKV“ gilt seit 01.01.2019 eine wichtige Neuregelung: Ab sofort können sich nicht nur Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit, sondern auch Beamte auf Widerruf an der Aktion beteiligen –  zum Beispiel Beamtenanwärter und Referendare.

Erleichterte Aufnahmebedingungen

Im Rahmen der Öffnungsaktionen wird niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Das bedeutet, dass sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der Ausbildung privat versichern können. Es gibt dabei weder ein Höchstalter noch Leistungsausschlüsse und eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30% begrenzt. Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner der Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der GKV versichern müssen.

Achtung: Fristen beachten! 

Der PKV-Verband rät Beamtenanfängern dazu, bei unterschiedlichen Unternehmen eine unverbindliche Anfrage zu stellen, um den für sich und seine persönliche Situation am besten geeigneten Tarif auswählen zu können, und danach erst einen formellen Antrag an die jeweils ausgewählte Versicherung zu stellen. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt wurde, ist verpflichtet, einen Antragsteller zu den im Rahmen der Öffnungsaktionen geltenden erleichterten Bedingungen zu versichern.

Bei der Auswahl des geeigneten Versicherungsschutz bin ich gern behilflich!

 

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