Krankentagegeld: Die Lücke nach der 6. Woche
Wer einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt und seinem Beruf längere Zeit nicht nachgehen kann, braucht vor allem eins: Zeit für die Genesung. Damit nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen, sollten auch und gerade gesetzlich Versicherte in eine private Krankentagegeldversicherung investieren.

Bei kurzer Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“) hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und übernimmt dann für gesetzlich Versicherte die Zahlung eines sog. Krankengeldes (KG), das allerdings maximal 70% des Bruttogehaltes und nicht mehr als 90% des Nettolohns beträgt. Ohne eine private Krankentagegeldversicherung (KT) drohen ab dahin Gehaltseinbußen, die sich gerade bei längeren Krankheitsfällen zu sehr hohen Beträgen summieren können. Erfahrungsgemäß fallen bei Durchschnittsverdienern rund 25% des monatlichen Nettoeinkommens weg!
Das gilt aber auch für privat versicherte Arbeitnehmer, da hier kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Umso wichtiger ist es gerade für diese Gruppe, eine passende Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Diese sollte normalerweise schon bei Abschluss der privaten Vollversicherung enthalten sein! Auch hier lehrt die Erfahrung, daß für einen möglichst billigen Versicherungsschutz gefährliche Lücken in Kauf genommen werden. Oder der Versicherte nicht genügend aufgeklärt wurde.
Gerade für Selbständige ein absolutes Muss
Freiberufler und Selbständige haben keinen Arbeitgeber, weshalb im Krankheitsfall die sechswöchige Lohnfortzahlung komplett entfällt. Zusätzlich besteht auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht immer ein Anspruch auf Krankengeld und nicht bei jeder privaten Versicherung ist der Baustein Krankentagegeld bereits imVersicherungsschutz enthalten. Sind Selbständige und Freiberufler im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht zusätzlich privat abgesichert, drohen schnell existenzbedrohende Einkommenslücken.
Es sollte also DRINGEND darauf geachtet werden, dass nicht nur Lohnausfälle, sondern auch laufende Kosten wie die Beiträge für Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung durch die Krankentagegeldversicherung gedeckt werden.
Krankentagegeld: Die Lücke nach der 6. Woche
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Eine Krankentagegeldversicherung kann die Einkommenslücke infolge einer Arbeitsunfähigkeit verringern oder sogar komplett ausgleichen. Das KT kann so gewählt werden, dass auch im Schadensfall der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann. Es sollte aber immer mindestens die Fix- und Lebenshaltungskosten abdecken. Der richtige Tagessatz ist somit höchst individuell und sollte auch bei bestehenden Verträgen immer wieder angepasst werden können, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern.
Was eine gute Krankentagegeldversicherung ausmacht
Fallen ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit 25 bis 30 Prozent des Bruttolohns weg, können Betroffene schnell finanziell ins Trudeln geraten. Umso wichtiger ist es, dass eine private KT-Versicherung möglichst schnell zahlt und die Einkommenslücken schließt.
Gegen Ende der Arbeitsunfähigkeit sollte eine gute Versicherung die Rückkehr in den Berufsalltag unterstützen und auch beim stufenweisen Wiedereinstieg in den Beruf die EInkommensausfälle kompensieren.
Natürlich sollte es für Versicherte auch möglich sein, die Beiträge bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ruhen lassen zu können, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Wie bei allen Verträgen, sind natürlich auch kundenfreundliche Kündigungsfristen ein weiteres Merkmal einer guten KT-Versicherung.
Nicht nur die Eltern, auch Kinder sind abgesichert
Nicht nur die eigene Arbeitsunfähigkeit kann zu finanziellen Problemen führen. Auch eine Erkrankung des Kindes bedeutet oft, dass die eigene Tätigkeit aufgrund der Betreuungsarbeit vorübergehend nicht ausgeübt werden kann. Hier besteht für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von insgesamt 5 Tagen. Danach springt bei gesetzlich Versicherten wieder die Krankenkasse ein, zahlt allerdings auch hier nur einen anteiligen Betrag des Gehalts. Eine gute KT-Versicherung sorgt auch in diesem Fall dafür, die durch die Betreuung des Kindes entstehenden Einbußen zu kompensieren.
Auch hier sollten insbesondere privat Versicherte Arbeitnehmer und Selbständige prüfen, ob die eigene Versicherung solche Fälle abdeckt und gegebenenfalls den eigenen Versicherungsschutz umbauen.

