Sie haben einen Vierbeiner in Ihrer Familie? Und ein wenig Panik vor den damit einhergehenden Kosten? Schauen Sie hier, um eine Versicherung für das Tier abzuschliessen.
Kurzübersicht:
Erstattet werden die Kosten bis zum 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte für
- die Untersuchung, die zur Feststellung der Diagnose, die zu der Operation führt, erforderlich war sowie daran anschließende weitere Untersuchungen, die der Operationsvorbereitung dienen (inkl. Vorbericht, klinische Untersuchung sowie spezielle Untersuchungen wie z. B. Röntgen, Magnet-Resonanz-Tomographie, Endoskopie, Biopsie, Labor)
- die Operationen (auch unter Teilnarkose)
- die anschließende Nachbehandlung bis zum 15. Kalendertag nach der Operation (inkl. z. B. Akupunktur, Homöopathie, Lasertherapie, Magnetfeldtherapie und Neuraltherapie, wenn deren Wirksamkeit und Wirkungsweise veterinärwissenschaftlich überprüft und dokumentiert sind)
Es gibt keine Begrenzung auf eine Jahres-Höchstersatzleistung
Der Versicherer zahlt einen Zuschuss für Prothesen bis zu 500 EUR. Dieser Betrag steht für die Vertragslaufzeit einmal zur Verfügung und kann erstmals nach einer Wartezeit von 24 Monaten in Anspruch genommen werden.
Eine Selbstbeteiligung kann vereinbart werden (Beitragsnachlass).
Weitere Fragen beantworte ich gern – hier geht´s zum Beitragsrechner!
Und bei Fragen – fragen!


