Dieser Beitrag ist all den Eltern gewidmet, die mit ihren Kindern ungewissen Zeiten entgegen gehen vor dem Hintergrund immer schlechter werdender Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung kann es nämlich SEHR teuer werden. Um diesen Kostenblock erheblich abzumildern, erreichen mich nämlich immer wieder Anfragen zu diesem Thema. Die meisten Zusatztarife begrenzen die Leistungen sehr.
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Ich wünsche Ihnen eine tolle und vor allem gesunde Reise!
Wer einen Unfall erleidet oder schwer erkrankt und seinem Beruf längere Zeit nicht nachgehen kann, braucht vor allem eins: Zeit für die Genesung. Damit nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen, sollten auch und gerade gesetzlich Versicherte in eine private Krankentagegeldversicherung investieren.
Bei kurzer Arbeitsunfähigkeit („Krankschreibung“) hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Erst ab der siebten Woche springt die Krankenkasse ein und übernimmt dann für gesetzlich Versicherte die Zahlung eines sog. Krankengeldes (KG), das allerdings maximal 70% des Bruttogehaltes und nicht mehr als 90% des Nettolohns beträgt. Ohne eine private Krankentagegeldversicherung (KT) drohen ab dahin Gehaltseinbußen, die sich gerade bei längeren Krankheitsfällen zu sehr hohen Beträgen summieren können. Erfahrungsgemäß fallen bei Durchschnittsverdienern rund 25% des monatlichen Nettoeinkommens weg!
Das gilt aber auch für privat versicherte Arbeitnehmer, da hier kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld besteht. Umso wichtiger ist es gerade für diese Gruppe, eine passende Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Diese sollte normalerweise schon bei Abschluss der privaten Vollversicherung enthalten sein! Auch hier lehrt die Erfahrung, daß für einen möglichst billigen Versicherungsschutz gefährliche Lücken in Kauf genommen werden. Oder der Versicherte nicht genügend aufgeklärt wurde.
Gerade für Selbständige ein absolutes Muss
Freiberufler und Selbständige haben keinen Arbeitgeber, weshalb im Krankheitsfall die sechswöchige Lohnfortzahlung komplett entfällt. Zusätzlich besteht auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten nicht immer ein Anspruch auf Krankengeld und nicht bei jeder privaten Versicherung ist der Baustein Krankentagegeld bereits imVersicherungsschutz enthalten. Sind Selbständige und Freiberufler im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht zusätzlich privat abgesichert, drohen schnell existenzbedrohende Einkommenslücken.
Es sollte also DRINGEND darauf geachtet werden, dass nicht nur Lohnausfälle, sondern auch laufende Kosten wie die Beiträge für Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung durch die Krankentagegeldversicherung gedeckt werden.
Krankentagegeld: Die Lücke nach der 6. Woche
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Eine Krankentagegeldversicherung kann die Einkommenslücke infolge einer Arbeitsunfähigkeit verringern oder sogar komplett ausgleichen. Das KT kann so gewählt werden, dass auch im Schadensfall der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann. Es sollte aber immer mindestens die Fix- und Lebenshaltungskosten abdecken. Der richtige Tagessatz ist somit höchst individuell und sollte auch bei bestehenden Verträgen immer wieder angepasst werden können, wenn sich die finanziellen Verhältnisse ändern.
Was eine gute Krankentagegeldversicherung ausmacht
Fallen ab der siebten Woche einer Arbeitsunfähigkeit 25 bis 30 Prozent des Bruttolohns weg, können Betroffene schnell finanziell ins Trudeln geraten. Umso wichtiger ist es, dass eine private KT-Versicherung möglichst schnell zahlt und die Einkommenslücken schließt.
Gegen Ende der Arbeitsunfähigkeit sollte eine gute Versicherung die Rückkehr in den Berufsalltag unterstützen und auch beim stufenweisen Wiedereinstieg in den Beruf die EInkommensausfälle kompensieren.
Natürlich sollte es für Versicherte auch möglich sein, die Beiträge bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ruhen lassen zu können, um nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Wie bei allen Verträgen, sind natürlich auch kundenfreundliche Kündigungsfristen ein weiteres Merkmal einer guten KT-Versicherung.
Nicht nur die Eltern, auch Kinder sind abgesichert
Nicht nur die eigene Arbeitsunfähigkeit kann zu finanziellen Problemen führen. Auch eine Erkrankung des Kindes bedeutet oft, dass die eigene Tätigkeit aufgrund der Betreuungsarbeit vorübergehend nicht ausgeübt werden kann. Hier besteht für Arbeitnehmer ein gesetzlicher Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von insgesamt 5 Tagen. Danach springt bei gesetzlich Versicherten wieder die Krankenkasse ein, zahlt allerdings auch hier nur einen anteiligen Betrag des Gehalts. Eine gute KT-Versicherung sorgt auch in diesem Fall dafür, die durch die Betreuung des Kindes entstehenden Einbußen zu kompensieren.
Auch hier sollten insbesondere privat Versicherte Arbeitnehmer und Selbständige prüfen, ob die eigene Versicherung solche Fälle abdeckt und gegebenenfalls den eigenen Versicherungsschutz umbauen.
Glücklicherweise gibt es in diesem Bereich nicht sehr Schadensfälle – aber erleben will so etwas niemand. Sie suchen Schutz für wenig Geld? Bei einem wirklich renommierten Versicherer? Meine Empfehlung in diesem Bereich ist die VHV in Hannover.
Beamte können als Ergänzung zur Beihilfe, die sie vom Staat im Krankheits- oder Pflegefall erhalten, in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen passgenau ergänzenden Krankenversicherungsschutz wählen. Die PKV ermöglicht Beamten und ihren Angehörigen im Rahmen der sogenannten „Öffnungsaktionen für Beamte“ seit mehr als 10 Jahren einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Für diese „Aufnahmegarantie in die PKV“ gilt seit 01.01.2019 eine wichtige Neuregelung: Ab sofort können sich nicht nur Beamte auf Probe, auf Zeit oder Lebenszeit, sondern auch Beamte auf Widerruf an der Aktion beteiligen – zum Beispiel Beamtenanwärter und Referendare.
Erleichterte Aufnahmebedingungen
Im Rahmen der Öffnungsaktionen wird niemand aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Das bedeutet, dass sich auch kranke oder behinderte Beamte bereits in der Ausbildung privat versichern können. Es gibt dabei weder ein Höchstalter noch Leistungsausschlüsse und eventuelle Risikozuschläge sind auf maximal 30% begrenzt. Diese Vorteile gelten auch für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner der Beamtenanfänger, sofern diese sich nicht in der GKV versichern müssen.
Achtung: Fristen beachten!
Der PKV-Verband rät Beamtenanfängern dazu, bei unterschiedlichen Unternehmen eine unverbindliche Anfrage zu stellen, um den für sich und seine persönliche Situation am besten geeigneten Tarif auswählen zu können, und danach erst einen formellen Antrag an die jeweils ausgewählte Versicherung zu stellen. Denn nur das erste Unternehmen, bei dem ein formeller Antrag auf Versicherung gestellt wurde, ist verpflichtet, einen Antragsteller zu den im Rahmen der Öffnungsaktionen geltenden erleichterten Bedingungen zu versichern.
Bei der Auswahl des geeigneten Versicherungsschutz bin ich gern behilflich!
Durch die wieder eingeführte „paritätische“ Finanzierung von gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen sollen Millionen von Arbeitnehmern entlastet werden. Gleichzeitig steigt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze zur Erhebung eben dieser Beiträge. Und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung wird ab 2019 teurer.
Wer die gesetzliche Kasse nicht verlassen kann oder will, erlebt nun in den nächsten Wochen ein echtes Novum: Die Belastung für Kranken- und Pflegeversicherung SINKT in der Spitze um fabelhafte 0,29 EUR monatlich!
Der Rat vom Experten: Bitte die Ersparnis nicht sinnlos vertrinken, sondern artig für schlechte Zeiten zurücklegen!
Sie sind gesetzlich krankenversichert? Angestellt? Bekommen eine Lohnfortzahlung für 6 Wochen im Falle einer längeren Erkrankung?
Nur: Was passiert eigentlich danach?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen nach dieser Zeit normalerweise ein sog. „Krankengeld“. Wenn Sie „Krankengeldrechner“ bei der Suchmaschine Ihres Vertrauens eingeben, bekommen Sie von den großen Krankenkassen genug Treffer, um mithilfe Ihrer Gehaltsangaben Ihren persönlichen Verdienstausfall zu berechnen.
Beispiel: Ein lediger kfm. Angestellter verdient 2.500,- brutto und rund 1.700,- netto. Nach den 6 Wochen bekommt er noch rund 1.300,- EUR von seiner Krankenkasse – für maximal 78 Wochen. Selbst wenn er gegen Berufsunfähigkeit versichert ist, weiß er noch nicht, ob er wirklich berufsunfähig wird.
Es fehlen also rund 400,- EUR netto!!
Dieses Risiko lässt sich leicht mit einer privaten Krankentagegeldversicherung versichern.
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Gute Nachrichten für alle Selbstständigen, denen die Krankenkassen den bisherigen Mindestverdienst von 2284 EUR monatlich fiktiv unterstellt haben. Ab 2019 ändert sich diese sog. „Mindestbemessungsgrundlage“ auf 1.083,33 EUR, so dass die bisherigen Mindestbeiträge von ca. 400-450 EUR auf ca. 160-190 EUR (incl. Pflegepflichtversicherung) sinken werden!
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, falls Sie eine neue selbstständige Tätigkeit anstreben oder Ihr Einkommen (meist zu Beginn) nicht so hoch sein wird.